Richtlinien, Mindestmaßnahmen und Protokoll für Reisen unter
Covid19 / Coronavirus:
Keine Person die Corona oder ähnliche Krankheitssymptome (während der vorangegangenen 10 Tage) aufweist, darf an einer Reise teilnehmen.
Es besteht vollzeitiges Hygienekonzept und Maskenpflicht. Eine Person darf an keiner Tour / Reise teilnehmen ohne passende Maske (auch aus selbstgefertigem Stück Stoff), die beides, Mund und Nase bedecken.
Jeder Reiseteilnehmer muß das, dafür bereit gestellte Formular, ausfüllen und sich unterschreiben (vorzugsweise mit eigenem Stift).
Jede Person die eine Reise mitmacht muß beim Einsteigen in ein Fahrzeug jeglicher Art, bzw Betreten einer Einrichtung „sanitised“, d h vorschriftsmäßig sterilisiert werden, und die Körpertemperatur wird gemessen (max. 37,5 °C). Beim Betreten von Geschäften, Einkaufszentren, Restaurants u ä muß der Gast den Anweisungen dieser Einrichtungen Folge leisten.
Die Ladekapatität jedes Fahrzeugs muß den geltenden Richtlinien und Gesetzen, vom Transport Minister erstellt, bzgl Sitzplätzen und deren Besetzung entsprechen, und gut sichtbar angebracht sein.
Jede Person auf einer Reise muß die Maske zu jederzeit korrekt tragen, außer wenn gegessen oder getrunken wird.
Gäste auf einer Reise müssen regelmäßig „sanitised“ (vor allem Hände) werden, oder dies sich selbst tun. Besonders von Händedruck ist abgeraten!
Wenn während einer Reise ein Spaziergang, Wanderung o ä vorkommt müssen die Gäste unbedingt, und zu jeder Zeit die „social distancing“, also Abstandsregel von 1½ m einhalten.
Wenn möglich müssen Fenster im Fahrzeug beidseitig zu jeder Zeit 5 cm zur Lüftung geöffnet sein.
Jegliche Snacks und Getränke, die während einer Reise ausgeteilt werden müssen eingepackt sein, hygienisch gehandhabt und sterilisiert werden.
Nur Wegwerfbecher, Behälter usw sollten während einer Reise gebraucht werden. Diese müssen nach Gebrauch sicher gestellt, und sicher versorgt werden.
Nach jeder „Ladung“ müssen Tür- und Fenstergriffe, Armlehnen und Handleisten sterilisiert werden.